Natürlich zählt das juristische Fachwissen – aber es ist längst nicht alles, was eine Richterin oder einen Richter ausmacht. Wichtig sind u. a.:

  • ausgeprägtes Amtsverständnis,
  • Argumentations- und Überzeugungsfähigkeit,
  • Verhandlungs- und Vernehmungsgeschick,
  • Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein,
  • Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit,
  • Selbstmanagement und Organisationsfähigkeit,
  • Entschlusskraft- und Entscheidungsbereitschaft,
  • Innovationsbereitschaft, Flexibilität und digitalisiertes Arbeiten,
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit,
  • Kommunikative und methodische Kompetenzen.

Welche Kenntnisse, Fähigkeiten, Eigenschaften und Verhaltensweisen von einer Richterin bzw. einem Richter am Verwaltungsgericht erwartet werden, können Sie dem Anforderungsprofil gemäß der Anlage zu der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2022 (JMBl. NRW 2023, Seite 53ff.) externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab entnehmen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen die Gewähr dafür bieten, diese Anforderungen nach Ablauf der Probezeit von regelmäßig drei Jahren zu erfüllen.