Natürlich zählt das juristische Fachwissen – aber es ist längst nicht alles, was eine Richterin oder einen Richter ausmacht. Wichtig sind
ausgeprägtes Amtsverständnis, Argumentations- und Überzeugungsfähigkeit, Fähigkeit zur Selbstreflexion, Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, Selbstmanagement und Organisationsfähigkeit, Entschlusskraft- und Entscheidungsbereitschaft, Innovationsbereitschaft und Flexibilität, Team- und Kommunikationsfähigkeit.
Welche Kenntnisse, Fähigkeiten, Eigenschaften und Verhaltensweisen von einer Richterin bzw. einem Richter am Verwaltungsgericht erwartet werden, können Sie dem Anforderungsprofil gemäß der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 2. Mai 2005 (JMBl. 2005, Seite 123, 126f. ) entnehmen. Die Bewerber(innen) sollen die Gewähr dafür bieten, diese Anforderungen nach Ablauf der Probezeit von regelmäßig drei Jahren zu erfüllen.