Die nordrhein-westfälische Verwaltungsgerichtsbarkeit stellt mehrmals im Jahr Richterinnen/Richter auf Probe neu ein. Die Neueinstellungen erfolgen nicht zu bestimmten, im Voraus festgelegten Terminen. Die aktuelle Einstellungssituation erfragen Sie am besten telefonisch.

Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Vorstellungsterminen. Zunächst stellen sich die Bewerberinnen/Bewerber bei dem Verwaltungsgericht vor, bei dem die Stelle als Richterin/Richter auf Probe zu besetzen ist. Das Vorstellungsgespräch führt die Präsidentin/der Präsident zusammen mit der Vizepräsidentin/dem Vizepräsidenten, der Gleichstellungsbeauftragten und – soweit vorhanden – der Personaldezernentin/dem Personaldezernenten. Die Präsidentin/der Präsident des Verwaltungsgerichts gibt anschließend ihre/seine in dem Vorstellungsgespräch gewonnenen Eindrücke an das Oberverwaltungsgericht weiter. Bei dem Oberverwaltungsgericht folgt ein weiterer Vorstellungstermin mit der Präsidentin, dem Vizepräsidenten, der Gleichstellungsbeauftragten für den richterlichen Dienst, dem Personaldezernenten und einem Mitglied des Bezirksrichterrats (Personalfindungskommission). Bei der abschließenden Bewertung werden die bei dem Oberverwaltungsgericht und in der erstinstanzlichen Vorstellungsrunde gewonnenen Erkenntnisse zusammengeführt.

Auf der Grundlage aller Gesamteindrücke trifft die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts sodann die Einstellungsentscheidung. In der Regel wird den Bewerberinnen/Bewerbern noch am selben Tag telefonisch mitgeteilt, ob sie – vorbehaltlich u. a. der Zustimmung des Bezirksrichterrats – eingestellt werden.