Aktueller Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr
In sehr dringenden Angelegenheiten (weniger als 1 bis 3 Stunden bis zu einer Entscheidung) wird empfohlen, Anträge auf Eilrechtsschutz - zeitgleich mit ihrer Übersendung an das elektronische Gerichtspostfach - telefonisch auf der Service-Einheit des zuständigen Senats anzukündigen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verarbeitung der elektronischen Eingänge zu Stoßzeiten mehr Zeit in Anspruch nimmt und dadurch Verzögerungen eintreten (können).
Hinweise für Einreichungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten
Sofern es nicht möglich ist, in dringenden Fällen Rechtsschutzgesuche innerhalb der Geschäftszeiten (montags bis donnerstags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr) einzureichen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Kündigen Sie bitte Ihre Eingabe telefonisch (0251- 5050) zu den üblichen Geschäftszeiten an.
- Lassen Sie sich bitte möglichst mit der Serviceeinheit des für Ihr Anliegen zuständigen Senats verbinden und geben dabei auch den Übertragungsweg (Übermittlung im elektronischen Rechtsverkehr, ggf. Fax) bekannt.
- Treffen Sie hierbei mit dem zuständigen Richter / Senatsvorsitzenden Absprachen zur Übermittlung der Schriftsätze.