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Das in § 57 Abs. 2 des Baukammerngesetzes NRW vom 16. Dezember 2003 (GV.NRW. S. 786), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Dezember 2014 (GV.NRW. S. 876), genannte Gremium regelt die Geschäftsverteilung im Landesberufsgericht für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen im Bauwesen für das Jahr 2022 wie folgt:

I.

Bei dem Landesberufsgericht für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen im Bauwesen wird ein Senat gebildet.

II.

Dem Senat gehören folgende Berufsrichter an:

1. Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Schulte–Trux als Vorsitzende,
2. Richterin am Oberverwaltungsgericht Rasche–Sutmeier und
    Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme als beisitzende Richter.

III.

Die Vertretung wird wahrgenommen durch:

1. Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Klein Altstedde,
2. Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Weber und
    Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Przygode.