In sehr dringenden Angelegenheiten (weniger als 1 - 3 Stunden bis zu einer Entscheidung) wird empfohlen, Anträge auf Eilrechtsschutz - zeitlich mit ihrer Übersendung an das elektronische Gerichtspostfach - telefonisch auf der Service-Einheit des zuständigen Senats anzukündigen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verarbeitung der elektronischen Eingänge zu Stoßzeiten mehr Zeit in Anspruch nimmt und dadurch Verzögerungen eintreten (können).
