OVG NRW gibt rechtlichen Hinweis zur Rückforderung von Überbrückungshilfe gegenüber Fortuna Düsseldorf
Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Rückforderung von etwa 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfen III vom Fußball-Zweitligisten Fortuna Düsseldorf für rechtswidrig erklärt und das Land Nordrhein-Westfalen hiergegen Rechtsmittel eingelegt hatte, hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts den Beteiligten mit Beschluss vom 22.10.2025 einen rechtlichen Hinweis erteilt und eine unstreitige Verfahrensbeendigung angeregt.
Regionalplan Ruhr: Termin am 24.11.2025 aufgehoben
Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 24.11.2025 in den drei Verfahren betreffend den Regionalplan Ruhr ist aufgehoben worden.
