Das Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Münster. Das Gerichtsgebäude befindet sich mitten in der Innenstadt am Aegidiikirchplatz.
Im dreistufigen Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht) entscheidet das Oberverwaltungsgericht über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Zudem ist es erstinstanzlich zuständig für Normenkontrollverfahren, in denen über die Gültigkeit untergesetzlicher Rechtsvorschriften (vor allem Bebauungspläne) zu entscheiden ist, sowie für die in § 48 VwGO
aufgeführten Verfahren, etwa Rechtsstreitigkeiten über technische Großvorhaben wie den Bau oder die Änderung von Bundesfernstraßen und Landesstraßen, die Errichtung von großen Windenergieanlagen an Land oder die Erweiterung von Verkehrsflughäfen.
Die Verwaltungsgerichte sind grundsätzlich für alle Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden zuständig. In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit durch sieben Verwaltungsgerichte (mit Sitz in Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster) und das Oberverwaltungsgericht in Münster wahrgenommen.
