Mit Ablauf des Monats Februar 2003 ist Ernst Pottmeyer, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht und Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, wegen Erreichens der Altersgrenze als Vorsitzender Richter in den Ruhestand getreten. In seinem Amt als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wird er weiterhin tätig bleiben.
Ernst Pottmeyer, 1938 in Bocholt geboren, studierte an den Universitäten Innsbruck, München, Freiburg und Münster Philosophie und Rechtswissenschaften. 1969 begann er seine richterliche Laufbahn beim Verwaltungsgericht Münster. Im März 1976 wurde er zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht im September 1981 leitete er den im Wesentlichen mit Verfahren aus dem Schul- und Hochschulrecht, dem Prüfungsrecht, dem Recht der Ersatzschulfinanzierung und dem Asylrecht befassten 19. Senat. Von 1975 bis 1981 war er außerdem beim Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts als Dezernent für Organisation, Geschäftsprüfungen und Statistik und für den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. 1983 wurde Pottmeyer zusätzlich in den Dienstgerichtshof für Richter beim Oberlandesgericht Hamm berufen. 1994 wählte ihn der Landtag in Düsseldorf zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofs.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit nahm Pottmeyer von 1972 bis 1998 einen Lehrauftrag an der juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wahr. Auch als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften kümmerte er sich um den juristischen Nachwuchs. In den 80er-Jahren erarbeitete er als Mitglied einer vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken beauftragten Kommission den Entwurf einer Prozessordnung für eine kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit. Seit 1993 ist Pottmeyer Vorsitzender der Juristischen Studiengesellschaft Münster. In dieser Funktion bemüht