Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 31. März 2003 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der niederländischen Gemeinde Bergen gegen die Umwandlung des Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch zum zivilen Flughafen Niederrhein (Konversionsgenehmigung) teilweise wiederhergestellt.

Zur Schonung des Freizeittourismus an Wochenenden bleibt der Flugbetrieb für die Dauer des Widerspruchsverfahrens auf sechs Flugbewegungen (drei Flugverbindungen) an Samstagen und Sonntagen beschränkt. Die Zulassung dieses Verkehrs trägt der bereits verbindlich zwischen der Firma Ryanair und dem Flughafenbetreiber vereinbarten Nutzung Rechnung. Beabsichtigte Erweiterungen sind damit für die Wochenenden ausgeschlossen.

Den zugrunde liegenden rechtlichen Erwägungen, die das Oberverwaltungsgericht in einem Erörterungstermin am 27. März 2003 erläutert hat, kann die Bezirksregierung Düsseldorf im Widerspruchsverfahren berücksichtigen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Az.: 20 B 1260/01.AK