Die Deutsche Steinkohle AG darf den Kohleabbau unter dem Rhein im Bereich Voerde-Mehrum vorerst fortsetzen. Das hat der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden. Er wies damit die Beschwerde der Stadt Voerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. Mai 2003 zurück. Mit ihr wollte die Stadt Voerde erreichen, dass der Kohleabbau in der Schachtanlage Walsum, Flöz L/K, Bauhöhe 82, vorläufig gestoppt wird.

Zur Begründung hat der Senat ausgeführt: Wohl auch unter dem "Druck" des Vergleichsvorschlags des Senats vom 24. April 2003 (Pressemitteilung vom 25. April 2003) seien inzwischen die Deichertüchtigungs- und Deicherhöhungsmaßnahmen durchgeführt und abgeschlossen worden, die die zuständigen Bergbaubehörden selbst für notwendig erachtet hätten. Damit sei der überragenden Bedeutung und der uneingeschränkten Priorität, die der Sicherheit der Rheindeiche vor bergbaubedingten Einwirkungen zukomme, in einem zentralen Aspekt Rechnung getragen. Die zuständigen Fachbehörden seien davon ausgegangen, dass die Gefahr einer plötzlichen Rissbildung bei Hochwasserbelastung nach Abschluss dieser Sicherungsmaßnahmen beherrschbar sei. Das gesamte Beschwerdevorbringen der Stadt Voerde sei zur Überzeugung des Senats nicht geeignet, diese Einschätzung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erschüttern.

Az.: 21 B 1050/03