Am 20. Oktober 2003 verstarb Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht a.D. Prof. Dr. Heinrich Hans.
Geboren am 5. Dezember 1914 in Hamm studierte er in Münster und Kiel Rechts- und Staatswissenschaften, legte 1938 die erste juristische Staatsprüfung ab, nahm aus dem Vorbereitungsdienst heraus bis zu seiner Entlassung in Folge schwerer Verwundungen im Jahre 1944 als Reserveoffizier am 2. Weltkrieg teil, promovierte noch im gleichen Jahr in Münster zum Dr. jur. und bestand im März 1945 die zweite juristische Staatsprüfung.
Die anschließende berufliche Laufbahn führte ihn über die Tätigkeit als Beigeordneter der Stadt Hamm und als Verwaltungsgerichtsdirektor beim Verwaltungsgericht Arnsberg im Jahre 1953 an das Oberverwaltungsgericht, wo er im Oktober 1963 zum Senatspräsidenten ernannt und mit der Leitung des II. und sodann des IV. Senats betraut wurde, zu dessen Geschäftsbereich u.a. das Polizei- und Ordnungsrecht, das Ausländerrecht sowie das Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht gehörten.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit widmete sich Prof. Dr. Hans vielfältigen Aufgaben als Ausbilder und Prüfer, als juristischer Schriftsteller und Kommentator sowie als akademischer Lehrer.
1975 wurde ihm auf Vorschlag der juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster der Titel eines Honorarprofessors verliehen.
Ende 1979 trat Prof. Dr. Hans in den Ruhestand.