Mit Ablauf des Monats Januar 2009 tritt Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Arnd Fischer nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.

Dr. Arnd Fischer, 1944 in Essen geboren, bestand dort 1963 das Abitur und studierte anschließend an den Universitäten Münster und Berlin Rechtswissenschaft. 1967 legte er in Hamm die Erste und nach der Promotion 1972 die Zweite Juristische Staatsprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Anschließend begann er seine richterliche Laufbahn als Gerichtsassessor beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Im April 1980 wurde er als Richter an das Oberverwaltungsgericht berufen. Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht im Februar 1997 leitete er den im wesentlichen mit Verfahren aus dem Wirtschaftsverwaltungsrecht befassten 4. Senat. Herr Dr. Fischer war darüber hinaus Mitglied des Präsidiums, Mitglied des Richterrates, Vorsitzender des Richterrates und von 1999 bis 2006 Vorsitzender des Hauptrichterrates der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit 2004 war er Sprecher der Arbeitsgruppe "Qualitätsdiskussion in der Verwaltungsgerichtsbarkeit".