Bereits im September 2008 hatte das Verwaltungsgericht Münster als erste Instanz mehrere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Ortsumgehung Münster-Wolbeck abgewiesen. Nunmehr hat der 11. Senat des Oberwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschlüssen vom 20. März 2009 die eingelegten fünf Anträge auf Zulassung der Berufung gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen abgelehnt. Die Urteile des Verwaltungsgerichts sind damit rechtskräftig, die Ortsumgehung kann wie im Planfeststellungsbeschluss festgelegt gebaut werden.

Vor dem Oberverwaltungsgericht hatten die in der Nähe der geplanten Trasse wohnenden sechs Kläger im Wesentlichen geltend gemacht, dass die erstinstanzlichen Entscheidungen ernstlich zweifelhaft seien und deswegen in einem Berufungsverfahren überprüft werden müssten. Die Kläger hatten sich darauf berufen, dass ihre individuelle Betroffenheit insbesondere durch Lärm- und Schadstoffimmissionen nicht genügend berücksichtigt worden sei. Ferner spielten in zwei Fällen Beeinträchtigungen eines Gaststättenbetriebs sowie von landwirtschaftlichen Betrieben eine Rolle. Darüber hinaus war eine Vielzahl weiterer Rügen erhoben worden, welche die von der Behörde geprüften Trassenvarianten, die angestellten Verkehrsuntersuchungen sowie Belange des Natur-, Landschafts- und Hochwasserschutzes betrafen. Das Oberverwaltungsgericht hat sämtliche Rügen als nicht durchgreifend erachtet und deshalb eine weitergehende Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidungen in einem Berufungsverfahren abgelehnt.

Aktenzeichen: 11 A 2743/08 u. a.