Seit dem 1. Januar 2010 ist Dr. Otmar Schneider Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht. Er hat die Leitung des 14. Senats übernommen, zu dessen Geschäftsbereich u. a. das Wohnungsrecht, das Prüfungsrecht und das kommunale Abgabenrecht gehören.
Dr. Schneider wurde 1954 in Waldbröl geboren. Nach dem Abitur studierte er in Bonn Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft. Das Studium der Politikwissenschaft beendete er 1978 mit der Magisterprüfung. Im Dezember 1980 legte er die erste und im Oktober 1983 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Im Jahr 1987 wurde er mit einer Dissertation zum Thema "Rechtsgedanken und Rechtstechniken totalitärer Herrschaft" promoviert.
Seine richterliche Laufbahn begann Dr. Schneider im Dezember 1984 beim Verwaltungsgericht Arnsberg. Nach Abordnungen an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und an das Bundesministerium der Justiz wurde er im Februar 1995 zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Hier befasste er sich im Wesentlichen mit Kommunalrecht, Kommunalwahlrecht, Kommunalabgabenrecht, Hochschulrecht und Asylrecht. Dr. Schneider ist außerdem seit 1996 Mitglied des Landesjustizprüfungsamts.