Bislang mussten die Verfahrensbeteiligten beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ihre Schriftsätze jeweils in mehreren Exemplaren einreichen. Durch die generelle Einführung der Computerfax-Nutzung zum 1. April 2010 erübrigt sich dieser Aufwand künftig in den allermeisten Fällen.
Ab diesem Zeitpunkt wird das Gericht die bei ihm eingereichten Schriftsätze einscannen und anschließend auf elektronischem Weg durch Computerfax an die übrigen Verfahrensbeteiligten versenden.
Die Nutzung des Computerfaxes ist Teil des Gesamtprojekts elektronischer Rechtsverkehr innerhalb der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Bereits seit 2006 können beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und beim Verwaltungsgericht Minden Schriftsätze über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP auf elektronischem Weg eingereicht werden. Die Ausweitung auf die übrigen Verwaltungsgerichte ist in Planung. Ziel dieser Neuerungen ist es, die Grundlage dafür zu schaffen, Gerichtsverfahren in papierloser Form abwickeln zu können.
Aktenzeichen: 1500