Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat heute über eine Klage des BUND verhandelt, mit der dieser die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer Hochspannungsfreileitung vom geplanten Kraftwerk Datteln bis zum Punkt Mengeder Heide erreichen wollte.

Der Senat hat die Klage abgewiesen, weil der BUND keine form-und fristgerechten Einwendungen erhoben hatte und damit mit seinem Sachvorbringen präkludiert war und ist.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht möglich.

Aktenzeichen 11 D 26/08.AK