In der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist am 1. Januar ein um­fassendes Personalentwicklungskonzept in Kraft getreten, mit dem die mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sieben Verwaltungsgerichten und im Oberverwaltungsgericht systematisch gefördert werden sollen. "Motivierte Kollegin­nen und Kollegen sind die wichtigste Ressource der Verwaltungsgerichtsbarkeit", erklärt Dr. Ricarda Brandts, Präsidentin des Oberver­waltungsgerichts. "Unser Personalentwicklungskonzept trägt wesentlich dazu bei, effektiven Rechtsschutz dauerhaft zu gewährleisten. Qualitativ hochwertiger und zeitnaher Rechtsschutz erfordert, dass jeder seinen Fähig­keiten entsprechend eingesetzt wird, Personalentscheidungen transparent getroffen werden und alle gut zusammenarbeiten."

Die Verwaltungsgerichts­barkeit hat für Richter, Beamte und Tarifbeschäftigte auf al­len Hierarchieebenen nun syste­matisch Grundsätze und Maßnahmen der Personal­entwicklung beschrieben. Damit soll ihr Leistungspotenzial erkannt, erhalten und gefördert werden. Welche Leistun­gen und Fähigkeiten werden von einem jungen Proberichter verlangt? Wie werden Neu- und Wiedereinsteiger unterstützt? Wie kann man in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Beruf und Familie vereinbaren? Was sind die Entwicklungs- und Auf­stiegs­möglichkeiten für Beamte und Tarifbeschäftigte? Welche An­forderun­gen gelten für Führungskräfte in Verwaltung und Rechtsprechung? Wie wird man Leiter der Justiz­wachtmeisterei, wie Richter am Oberverwaltungsgericht? All das kann man im Per­sonalentwick­lungskon­zept nachlesen, das bestehende Vor­gaben und bewährte Teil­konzepte inte­griert. Die damit geschaffene Transparenz bei Personalauswahl und ‑entwicklungs­kriterien stärkt nicht nur das Leistungspotenzial und die Motivation der derzeitigen Beschäf­tigten, sondern soll auch gewähr­leisten, dass weiterhin hochqua­lifizierte Mitarbeiter gewonnen werden können.

"Die Verwaltungsgerichtsbarkeit steht vor großen Herausforderun­gen. Mit einer plan­vollen Personalentwicklung stärken wir unsere Leistungsfähigkeit und können so den wachsenden Anforde­rungen gerecht werden", erklärt Dr. Brandts, die auf die aktive Mitwirkung aller Beteiligten setzt.   

Zwei Arbeitsgruppen haben das Konzept auf der Grundlage des Rahmenkonzepts des Justizministeriums vom 15. Mai 2013 in monatelanger Arbeit entwickelt. Auch die Personal- und Richtervertretungen waren beteiligt. In den nächsten Wochen soll das Personalentwicklungskonzept den Angehörigen der sieben Verwaltungsgerichte und des Oberver­waltungsgerichts vorgestellt werden. Es ist ein Baustein der konzep­tio­nellen Personalentwicklung, die kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst wer­den soll. Weitere Konzepte zu Proberichtern und zur Fortbildung sollen noch in die­sem Jahr folgen.

Weitere Informationen: Personalentwicklungskonzept