In der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist am 1. Januar ein umfassendes Personalentwicklungskonzept in Kraft getreten, mit dem die mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sieben Verwaltungsgerichten und im Oberverwaltungsgericht systematisch gefördert werden sollen. "Motivierte Kolleginnen und Kollegen sind die wichtigste Ressource der Verwaltungsgerichtsbarkeit", erklärt Dr. Ricarda Brandts, Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts. "Unser Personalentwicklungskonzept trägt wesentlich dazu bei, effektiven Rechtsschutz dauerhaft zu gewährleisten. Qualitativ hochwertiger und zeitnaher Rechtsschutz erfordert, dass jeder seinen Fähigkeiten entsprechend eingesetzt wird, Personalentscheidungen transparent getroffen werden und alle gut zusammenarbeiten."
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat für Richter, Beamte und Tarifbeschäftigte auf allen Hierarchieebenen nun systematisch Grundsätze und Maßnahmen der Personalentwicklung beschrieben. Damit soll ihr Leistungspotenzial erkannt, erhalten und gefördert werden. Welche Leistungen und Fähigkeiten werden von einem jungen Proberichter verlangt? Wie werden Neu- und Wiedereinsteiger unterstützt? Wie kann man in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Beruf und Familie vereinbaren? Was sind die Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Beamte und Tarifbeschäftigte? Welche Anforderungen gelten für Führungskräfte in Verwaltung und Rechtsprechung? Wie wird man Leiter der Justizwachtmeisterei, wie Richter am Oberverwaltungsgericht? All das kann man im Personalentwicklungskonzept nachlesen, das bestehende Vorgaben und bewährte Teilkonzepte integriert. Die damit geschaffene Transparenz bei Personalauswahl und ‑entwicklungskriterien stärkt nicht nur das Leistungspotenzial und die Motivation der derzeitigen Beschäftigten, sondern soll auch gewährleisten, dass weiterhin hochqualifizierte Mitarbeiter gewonnen werden können.
"Die Verwaltungsgerichtsbarkeit steht vor großen Herausforderungen. Mit einer planvollen Personalentwicklung stärken wir unsere Leistungsfähigkeit und können so den wachsenden Anforderungen gerecht werden", erklärt Dr. Brandts, die auf die aktive Mitwirkung aller Beteiligten setzt.
Zwei Arbeitsgruppen haben das Konzept auf der Grundlage des Rahmenkonzepts des Justizministeriums vom 15. Mai 2013 in monatelanger Arbeit entwickelt. Auch die Personal- und Richtervertretungen waren beteiligt. In den nächsten Wochen soll das Personalentwicklungskonzept den Angehörigen der sieben Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts vorgestellt werden. Es ist ein Baustein der konzeptionellen Personalentwicklung, die kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst werden soll. Weitere Konzepte zu Proberichtern und zur Fortbildung sollen noch in diesem Jahr folgen.
Weitere Informationen: Personalentwicklungskonzept