Ein Jahr nach Inkraftsetzen des Personalentwicklungskonzepts (vgl. dazu http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/05_150107/index.php) treiben die nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte mit dem Proberichter- und dem Fortbildungskonzept die Personalentwicklung weiter voran. "Diese Leitfäden befassen sich speziell mit der Personalentwicklung der richterlichen Nachwuchskräfte und der Fortbildung aller Gerichtsangehörigen. Für diese Bereiche konkretisieren sie die allgemeinen Vorgaben des Personalentwicklungskonzepts", erklärt Dr. Ricarda Brandts, Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts. "Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat sich damit gut aufgestellt, um auch in Zukunft effektiven Rechtsschutz gewähren zu können", setzt Dr. Brandts fort.

Das Proberichterkonzept betrifft die Berufsrichter, die noch nicht auf Lebenszeit ernannt sind und bis dahin als "Richter auf Probe" eine in der Regel dreijährige Probezeit durchlaufen. Es stellt den gesamten Ablauf der Probezeit vom Dienstbeginn bis zur Lebenszeiternennung transparent dar. Der erste Teil des Konzepts befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Probezeit, der zweite Teil beschreibt Instrumente der Personalförderung.

Fortbildung trägt wesentlich dazu bei, die Qualität der Aufgabenerfüllung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu sichern. Das Fortbildungskonzept formuliert deshalb nicht nur Anforderungen an eine zeitgemäße Fortbildung, sondern ist auch ein wichtiges Instrument für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich über die Vielzahl der bestehenden Fortbildungsmöglichkeiten zu informieren.

Weitere Informationen: http://www.ovg.nrw.de/aufgaben/personalentwicklung/index.php