In einem Erörterungstermin vor dem 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen haben heute der Kreis Herford und der Verein PapageienArche e.V. aus Herford einen Vertrag über die Überlassung von rund 20 - unter Artenschutz stehenden - Papageienvögeln geschlossen. Der Verein und seine Vorsitzende kümmern sich um ausgesetzte, entflogene, alte, kranke oder vernachlässigte Papageienvögel, die in von dem Verein angemieteten Räumlichkeiten untergebracht sind und versorgt werden.

Der Kreis Herford hatte im Jahr 2012 bei der Vorsitzenden des Vereins 23 von insgesamt knapp 60 besonders geschützten Papageienvögeln beschlagnahmt, weil für diese Vögel - ohne Schuld des Vereins oder seiner Vorsitzenden - die vom Artenschutzrecht geforderten Herkunftsnachweise nicht vorlagen. Die Tiere verblieben in ihrer gewohnten Umgebung. Das Verwaltungsgericht hat die gegen die Beschlagnahme gerichtete Klage der Vorsitzenden des Vereins im Wesentlichen abgewiesen. Die Klägerin hat hiergegen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Im Erörterungstermin haben sich die Beteiligten auf Anregung des Senats darauf geeinigt, dass die Papageienvögel, für die ein artenschutzrechtlicher Herkunftsnachweis nicht geführt werden konnte, "legalisiert" werden sollen. Der Verein soll die nach ihrer Beschlagnahme und Einziehung im Eigentum des Kreises stehenden Papageienvögel künftig für diesen verwahren. Der Kreis Herford erteilte dazu die erforderliche Ausnahme von dem artenschutzrechtlichen Besitzverbot. Die Unterbringung der Vögel bei dem Verein entspricht damit den Anforderungen des Artenschutzes. Über die jetzt noch erforderliche tierschutzrechtliche Erlaubnis wird der Kreis in Kürze entscheiden.

Aktenzeichen: 8 A 827/15 (I. Instanz: VG Minden 1 K 2504/12)