Beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und beim Verwaltungsgericht Minden wird ab dem 1. April 2017 die elektronische Prozessakte erprobt. Zwei Senate beim Oberverwaltungsgericht und drei Kammern beim Verwaltungsgericht Minden werden für neu eingehende Verfahren keine Papierakten mehr anlegen, sondern ausschließlich elektronische Prozessakten führen.

Schon seit 2006 besteht in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Verfahrensschriftsätze bei den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht elektronisch einzureichen. Dort müssen diese Unterlagen bislang ausgedruckt und zu der in Papierform geführten Prozessakte genommen werden. Daneben wird eine elektronische Zweitakte geführt. In den ausgewählten Spruchkörpern soll jetzt erstmals vom Klageeingang bis zur mündlichen Verhandlung nur noch auf die elektronische Akte zurückgegriffen werden. Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen hierfür sind in den letzten Monaten geschaffen worden. Insbesondere wurden die Arbeitsplätze der Richter und ihrer Mitarbeiter, die Beratungszimmer und Sitzungssäle mit modernster Technik  ausgestattet, um komfortabel in der elektronischen Prozessakte arbeiten und sie auch für die Verfahrensbeteiligten in der mündlichen Verhandlung zugänglich machen zu können.

Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Dr. Ricarda Brandts und der Präsident des Verwaltungsgerichts Minden Klaus Peter Frenzen sehen ihre Gerichte damit beim digitalen Fortschritt in der Gerichtswelt gut positioniert. Sie sind zuversichtlich, dass der Versuch erfolgreich verläuft und seine Ergebnisse schon bald der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW von Nutzen sein werden.