Der für den 27. März 2020 vorgesehene (nicht öffentliche) Erörterungstermin im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans Wuppertal wird aufgehoben und auf den 15. April 2020 verlegt. Wegen der Coronavirus-Epidemie haben das Land NRW und die Stadt Wuppertal vorrangig unaufschiebbare Maßnahmen des Infektionsschutzes zu bewältigen. Der neue Termin am 15. April 2020 soll als Telefonkonferenz durchgeführt werden.  

Der Vorsitzende des 8. Senats erklärte hierzu: Zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus lege der Senat großen Wert darauf, den direkten Kontakt der Beteiligten untereinander und mit dem Gericht möglichst zu vermeiden. Mündliche Erörterungen und der unmittelbare Austausch von Argumenten seien aber häufig auch im Wege von Telefonkonferenzen möglich. Hiervon mache der Senat im Einverständnis der Beteiligten ‑ auch bei komplexen Verfahren ‑ Gebrauch, um die Verfahren zu fördern. Zugleich dankte der Senatsvorsitzende allen Beteiligten im Rechtsstreit um den Luftreinhalteplan Wuppertal für die Bereitschaft, auch unter den eingeschränkten Bedingungen zu verhandeln. 

Aktenzeichen: 8 D 108/18.AK