Die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH hat den Eilantrag gegen die Schließung ihrer in Nordrhein-Westfalen gelegenen Kaufhäuser zurückgenommen. Damit muss das Oberverwaltungsgericht in der Eilsache keine Entscheidung mehr treffen. Anhängig ist aber weiterhin das Hauptsacheverfahren, in dem die Antragstellerin sich gegen die entsprechende Regelung in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung wendet.

Aktenzeichen: 13 B 484/20.NE und 13 D 38/20.NE

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Beim Oberverwaltungsgericht sind zahlreiche weitere Eil- und Hauptsacheverfahren gegen die Coronaschutzverordnung bzw. gegen infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügungen der Kommunen anhängig. Unter anderem wenden sich Betreiber von Spielhallen aus Bergisch-Gladbach, Wermelskirchen, Monheim, Delbrück und Steinheim, eines Eiscafés in Horn-Bad Meinberg sowie von Einzelhandelsgeschäften in Bergisch-Gladbach und Minden in Eilverfahren gegen die Schließung ihrer Betriebe. Drei Eilanträge betreffen die Untersagung des Betriebs von Golfplätzen, unter anderem in Castrop-Rauxel und Krefeld. Gegenstand von weiteren einstweiligen Rechtsschutzanträgen sind die Regelungen zum Versammlungs- sowie das Kontaktverbot.