Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Wuppertal haben sich die Beteiligten auf konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid verstän­digt. Die Deutsche Umwelthilfe, das Land NRW und die Stadt Wuppertal haben einen Vergleichsvorschlag des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW angenom­men. Vorausgegangen waren intensive und aufwändige Vorbereitungen der Beteilig­ten sowie konstruktive Ge­spräche in zwei Erörterungsterminen vor dem Senat am 11. Februar 2020 und am 15. April 2020. Der zweite Erörterungstermin wurde als Telefonkonferenz durchgeführt.

Unter Leitung des Senats ist ein 13-seitiges Gesamtkonzept verschiedener Luftrein­halte­maßnahmen erarbeitet worden, mit denen eine zügige Grenzwerteinhaltung er­reicht werden soll. Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristi­ge Maßnahmen zur nachhaltigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssitua­tion in Wuppertal ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu ver­mindern. Insbesondere sollen an den Hauptbelastungsschwerpunkten (Briller Straße, Gathe, Haeseler Straße, Steinweg, und Westkotter Straße) intelligente Am­pelschaltungen eingesetzt werden, die den Verkehr einerseits verflüssigen, anderer­seits reduzieren sollen. Dies wird flankiert durch die Begrenzung der Höchstge­schwindigkeit auf 40 km/h, in einem Teilbereich der Briller Straße auf 30 km/h. Fer­ner ist ein Durchfahrtverbot für Lkw mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t auf der Briller Straße und dem Steinweg vorgesehen. Mit diesem Maßnahmenpaket soll vor allem an den Steigungsstrecken ein Anfahren oder Beschleunigen des motori­sierten Verkehrs weitestgehend vermieden werden. Darüber hinaus sind im Rahmen des Projekts Green-City-Plan zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV, zur Nachrüstung des städtischen Fuhrparks und zum Ausbau der Radverkehrsinfra­struktur geplant. Ein Fahrverbot sieht der Vergleich nicht vor.

Aktenzeichen: 8 D 108/18.AK

 

Weitere Informationen

Ob und ggf. wann die Beteiligten auch in den beiden Verfahren betreffend den Luft­reinhalteplan Düsseldorf Vergleichsverhandlungen führen wollen, ist derzeit offen.

Aktenzeichen: 8 D 62/18.AK und 8 E 833/18 (VG Düsseldorf 3 M 123/18)