Prof. Dr. Max Seibert

In der letzten Woche hat er mit seinem Senat noch ein weiteres Streitverfahren um die Luftreinhaltepläne nordrhein-westfälischer Städte abgeschlossen. Heute tritt Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert, der 19 Jahre lang Vorsitzender des u. a. für Immissions­schutzrecht zuständigen 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts war, in den Ruhe­stand.

In Aachen geboren und wohnhaft in Bornheim bei Bonn begann er seine richterliche Laufbahn 1987 beim Verwaltungsgericht Köln, nachdem er an der Universität Bonn studiert und gut fünf Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Institut für Öffentliches Recht gearbeitet hatte. In den Jahren 1993 und 1994 war er wissen­schaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsgericht, das damals noch seinen Sitz in Berlin hatte. Seit 1995 war Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert Richter am Oberver­waltungsgericht, bis zum Jahr 2001 zugleich wissenschaftlicher Mitarbeiter des Ver­fassungsgerichtshofs. 2001 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberverwal­tungsgericht ernannt und leitete seitdem den 8. Senat. Zuletzt hatte er seinen regulä­ren Ruhestandseintritt hinausgeschoben, um noch am Abschluss einiger Streitver­fahren mitwirken zu können.

Der überzeugte Teamplayer Seibert hat mit seinem Senat eine Vielzahl von gesell­schaftlich bedeutsamen Verfahren, insbesondere im Umweltrecht, entschieden, so etwa 2011 und 2016 die Klagen des BUND gegen Genehmigungen für das Kohle­kraftwerk Trianel in Lünen oder 2012 das Verfahren bezüglich des Kraftwerks Datteln IV. Sein Senat war auch für alle immissionsschutzrechtlichen Verfahren im Zusam­menhang mit Windenergieanlagen zuständig.

Dass Rechtsfrieden nicht nur durch überzeugende gerichtliche Entscheidungen, sondern auch durch gütliche Einigungen der Beteiligten erzielt werden kann, davon war Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert überzeugt. Seine Fähigkeiten als ausgebildeter Mediator dürften ihm bei der jüngsten Erledigung der Streitverfahren zwischen der Deutschen Umwelthilfe und dem Land Nordrhein-Westfalen um die Luftreinhalteplä­ne nordrhein-westfälischer Städte und potentielle Fahrverbote zugute gekommen sein. So war es auch seiner Expertise und seinem Verhandlungsgeschick zu verdan­ken, dass der 8. Senat nach umfangreicher Sachverhaltsaufklärung und grundlegen­den Urteilen zu den Städten Aachen und Köln die Klageverfahren zu 11 weiteren Städten mit Vergleichen abschließen konnte.

Über die Rechtsprechungstätigkeit hinaus hat sich Seibert bundesweit mit Vorträgen, zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen sowie in der Juristenausbildung verdient gemacht. 12 Jahre lang war er als Vertreter der Verwaltungsgerichtsbarkeit Mitglied des Vorstands des Deutschen Juristentages (ständige Deputation). Die Uni­versität Bonn, die ihn 1988 promoviert hatte und an der er jahrelang als Lehrbeauf­tragter tätig war, ernannte ihn 2006 zum Honorarprofessor.

Die Leitung des 8. Senats übernimmt nun Dr. Annette Kleinschnittger, die bisher Vorsitzende des für Gebühren- und Asylrecht zuständigen 9. Senats gewesen ist.