Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts wird im Berufungsverfahren gegen die Kohlenmonoxid-(CO)-Pipeline der früheren Bayer Material Science AG, nunmehr Covestro Deutschland AG, am Mittwoch, dem 19. August 2020, 10.00 Uhr, und Donnerstag, dem 20. August 2020, in öffentlicher Sitzung mündlich verhandeln. Gegebenenfalls soll die Verhandlung am Freitag, dem 21. August 2020, und/oder am Freitag, dem 28. August 2020, jeweils um 10.00 Uhr, fortgesetzt werden. Zur Ge­währleistung des Gesundheits­schutzes während der Corona-Pandemie wird die Ver­handlung in der Aula des Fürstbischöflichen Schlosses in Münster stattfinden.

Kläger sind vier Privatpersonen aus Monheim und Leichlingen. Ihre Klage richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14. Februar 2007, mit dem die Errichtung und der Betrieb der Pipeline zugelassen worden sind. Die Pipe­line verbindet die linksrheinisch gelegenen Chemieparks in Krefeld-Uerdingen und Dormagen, ist etwa 67 km lang und verläuft überwiegend rechtsrhei­nisch. Sie ist weitgehend fertiggestellt, aber noch nicht in Betrieb. Die Klä­ger fürchten die Gefahren, die von dem geruchlosen, giftigen Kohlenmo­noxid etwa bei einem Bruch der Leitung ausgehen. Sie halten unter anderem die Sicherungs­maß­nahmen für unzureichend und die rechtsrheinische Trassenführung für verfehlt.

Mit Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 28. August 2014 hatte das OVG NRW das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage vorge­legt, ob das „Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen“ mit Art. 14 Abs. 3 Grundgesetz verein­bar ist. Mit Beschluss vom 21. Dezember 2016 hat das Bundesverfassungsgericht die (Richter-)Vorlage als unzulässig angesehen. Im Anschluss daran wurde wegen eines noch laufenden Planänderungsverfahrens die Entscheidung über die Berufung im Einvernehmen mit allen Verfahrensbeteiligten zunächst zurückgestellt.

Weitere Informationen zu Platzreservierungen für interessierte Bürger sowie zum Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter wird das Oberverwaltungsgericht im August herausgeben.

Aktenzeichen: 20 A 1923/11