Das Oberverwaltungsgericht wird im Berufungsverfahren gegen die Kohlenmonoxid-(CO)-Pipeline der früheren Bayer Material Science AG, nunmehr Covestro Deutschland AG, am Mittwoch, 19. August 2020, 10.00 Uhr, und Donnerstag, 20. August 2020, in öffentlicher Sitzung mündlich verhandeln. Gegebenenfalls soll die Verhandlung am Freitag, 21. August 2020, und/oder am Freitag, 28. August 2020, jeweils um 10.00 Uhr, fortgesetzt werden. Zur Gewährleistung des Gesundheits­schutzes während der Corona-Pandemie wird die Verhandlung in der Aula des Fürstbischöflichen Schlosses in Münster stattfinden. Weitere Informationen zum Verfahren können Sie der Pressemitteilung vom 2. Juli 2020 entnehmen.

In der Aula des Schlosses steht aus infektionsschutzrechtlichen Gründen nur eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen zur Verfügung.

Für interessierte Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, wird es keine Platzreservierung geben. Sitzplätze werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots nach dem Prioritätsprinzip vergeben.

Hinweise für Medienvertreter

Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren. Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie Ihres Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 10. August 2020, 12:00 Uhr, bis zum 17. August 2020, 12:00 Uhr, bei der Pressestelle des Oberverwaltungsgerichts per E-Mail (pressestelle@ovg.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nicht eingenommene Sitzplätze können an andere Medienvertreter vergeben werden. Für Fernseh- und Fotoaufnahmen bleibt eine Poolbildung vorbehalten.

Bei der Anreise ist zu berücksichtigen, dass es durch die Sicherheitsüberprüfung im Eingangsbereich der Aula zu Zeitverzögerungen kommen wird.

Aktenzeichen: 20 A 1923/11 (VG Düsseldorf 3 K 1599/07)