Das Oberverwaltungsgericht hat heute auf Antrag der Stadt Nordhorn den Bebauungsplan der Stadt Ochtrup für die Erweiterung des Designer-Outlet-Centers (DOC) für unwirksam erklärt.

Mit dem angegriffenen Bebauungsplan sollte die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung des bisher mit einer Verkaufsfläche von 11.500 qm betriebenen, zur McArthurGlen Gruppe gehörenden DOC auf eine maximale Verkaufsfläche von 19.050 qm geschaffen werden. Die Stadt Nordhorn befürchtet insbesondere, dass die Erweiterung des DOC ihre Versorgungszentren schädige. Die Umverteilungswirkungen fielen weit höher aus, als sie in dem im Aufstellungsverfahren eingeholten Sachverständigengutachten und in der Abwägungsentscheidung des Rates des Stadt Ochtrup als maximal verträglich erachtet worden seien.

Zur Begründung des Urteils führte der Vorsitzende aus: Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehle eine Rechtsgrundlage dafür, die Zahl der zugelassenen Nutzungen in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans für das Sondergebiet auf nur ein Einkaufszentrum zu beschränken. Daraus folge die Unwirksamkeit der Beschränkung der maximalen Verkaufsflächen, die der Rat der Stadt Ochtrup zum Schutz der Versorgungszentren der Nachbargemeinden als erforderlich angesehen habe. Auch die Festsetzung, nach der Verkaufsflächen ganz überwiegend nur im Erdgeschoss zulässig seien, um sicherzustellen, dass das DOC in einem so genannten "Village-Stil" als für ein DOC typische Bauform errichtet werde, ließen die baurechtlichen Vorschriften so nicht zu. Sie sei daher ebenfalls unwirksam. Darüber hinaus seien bereits die Bekanntmachungen der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe formell fehlerhaft gewesen.

Über die von der Stadt Nordhorn aufgeworfene Frage der Schädigung ihrer Versorgungszentren hatte das Oberverwaltungsgericht danach nicht mehr zu entscheiden. Der Rat der Stadt Ochtrup habe im Falle einer Neuplanung die Auswirkungen der Erweiterung des DOC auf der Grundlage aktueller Daten und gutachterlicher Stellungnahmen zunächst selbst neu zu bewerten.

Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Aktenzeichen: 10 D 66/18.NE

Weitere Informationen:

Auch die Stadt Gronau und die Gemeinde Wettringen haben gegen den Bebauungsplan einen Normenkontrollantrag gestellt.

Der Kreis Steinfurt hat ferner bereits unter dem 5. Juli 2018 eine Baugenehmigung für die geplante Erweiterung des DOC erteilt. Hiergegen haben die Stadt Nordhorn, die Stadt Gronau und die Gemeinde Wettringen Klagen beim Verwaltungsgericht Münster erhoben, über die noch nicht entschieden worden ist.