Auch in der Corona-Pandemie haben die sieben nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht effektiven Rechtsschutz gewährt. „Trotz der massiven Auswirkungen der Pandemie auf nahezu sämtliche Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens gab es keinen Lockdown der Gerichte“, betonte die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Dr. Ricarda Brandts beim heutigen Jah­respressege­spräch, das erstmals per Videokonferenz stattfand.

Dennoch hat sich der Gerichtsalltag durch das Bemühen, den Gesundheitsschutz der Verfahrensbeteiligten und der Gerichtsangehörigen mit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes in Einklang zu bringen, verändert. Insbesondere bei den Verwaltungsgerichten finden weniger Gerichtsverhandlungen statt als zuvor. Stattdessen nutzen die Richterinnen und Richter verstärkt die prozessualen Möglichkeiten, Entscheidungen auch ohne mündliche Verhandlung zu treffen. Die technische Ausstattung ermöglicht den Verwaltungsgerichten auch die Verhandlung per Videokonferenztechnik. Die in der Verwaltungsgerichtsbarkeit weit fortgeschrittene Digitalisierung erleichtert die tägliche Arbeit unter den aktuellen Bedingungen. Im Zuge der - vor dem Abschluss stehenden - flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte und der damit einhergehenden Bereitstellung mobiler IT-Geräte für die Richterinnen und Richter können die meisten Aufgaben auch am heimischen Arbeitsplatz erledigt werden. Ende 2020 arbeiteten bereits zwei Drittel aller Spruchkörper der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts mit der elektronischen Akte, die Verwaltungsgerichte Arnsberg und Minden sogar vollständig. Nach der Einrichtung von zusätzlichen Telearbeitsplätzen konnte bei den Verwaltungsgerichten ein Drittel, bei dem Oberverwaltungsgericht fast die Hälfte der Mitarbeitenden in der Verwaltung und den Serviceeinheiten ebenfalls im Homeoffice arbeiten.

Die Anzahl der anhängigen Verfahren ist bei den Verwaltungsgerichten im vergangenen Jahr um 12 % und beim Oberverwaltungsgericht um 8 % gesunken. Trotz erschwerter Arbeitsbedingungen blieb die Verfahrensdauer 2020 im Bereich der Stammmaterien - anders als bei den Asylverfahren - weitgehend auf dem Niveau von 2019. Das Oberverwaltungsgericht schloss im vergangenen Jahr sogar mehr Verfahren ab als im Vorjahr. Bei den Verwaltungsgerichten sind 2020 insgesamt 13 % weniger Verfahren eingegangen als im Vorjahr. Dies beruht auf einer Abnahme bei den Asylverfahren von 29 %. Beim Oberverwaltungsgericht gingen insgesamt 8 % weniger Verfahren ein, was ebenfalls auf einen Rückgang im Asylbereich - um 28 % - zurückzuführen ist.

In diese statistischen Werte flossen erstmals auch zahlreiche pandemiebedingte Verfahren ein. Spiegelbildlich zu den grundrechtsbeschränkenden Corona-Maßnahmen und den damit einhergehenden gesellschaftlichen Diskussionen haben die Richterinnen und Richter in diesen infektionsschutzrechtlichen Verfahren zu vielfältigen Themen entschieden. Dabei ging es etwa um Präsenzunterricht an Schulen, Maskenpflicht, Einreise-Quarantäne sowie Schließung von Handel, Gastronomie oder Sportstätten. „Diese Entscheidungen hatten für die einzelnen Rechtssuchenden und die Lebensbedingungen der Menschen in unserem Land hohe Bedeutung und haben vielfach ein großes Echo in den Medien gefunden“, erklärte Präsidentin Dr. Brandts vor den zugeschalteten Journalistinnen und Journalisten. „Die Rolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit als unabhängige Kontrollinstanz für staatliches Handeln ist so in der Öffentlichkeit nochmal besonders deutlich geworden.“ Dies zeigt sich auch daran, dass das Oberverwaltungsgericht statt der sonst üblichen 50 bis 60 Pressemitteilungen jährlich im letzten Jahr rund 100 herausgegeben hat, von denen mehr als 40 Corona-Entscheidungen betrafen. Die rund 1.500 bei den Verwaltungsgerichten und knapp 500 beim Oberverwaltungsgericht im Jahr 2020 eingegangenen Corona-Verfahren machten allerdings nur einen Anteil von etwa 3 % (bei den Verwaltungsgerichten) bzw. 6 % (beim Oberverwaltungsgericht) an allen neuen Verfahren aus und konnten daher mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden.