Das Oberverwaltungsgericht wird im Verfahren Steinkohlekraftwerk Datteln IV am Donnerstag 26. August 2021, 10.00 Uhr, in öffentlicher Sitzung mündlich verhandeln. Es ist beabsichtigt, am Ende der Sitzung ein Urteil zu verkünden. Zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes während der Corona-Pandemie wird die Verhandlung im Polizei-Bildungszentrum „Carl Severing“, Weseler Straße 264, Münster, stattfinden.
Antragsteller der insgesamt drei Normenkontrollverfahren sind die Stadt Waltrop, der BUND Landesverband NRW sowie vier Privatpersonen. Antragsgegnerin ist die Stadt Datteln. Beigeladen sind die Uniper Kraftwerke GmbH sowie das Land NRW. Die Antragsteller wenden sich gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105a - Kraftwerk - der Stadt Datteln. Der Bebauungsplan soll das Steinkohlekraftwerk Datteln IV planerisch absichern, das auf der Grundlage eines Bebauungsplans, den der Senat für unwirksam erklärt hat, und vollziehbarer immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen bereits errichtet und inzwischen in Betrieb ist.
Im Carl Severing-Bildungszentrum steht aus infektionsschutzrechtlichen Gründen nur eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen zur Verfügung. Während des Aufenthalts im Gebäude besteht grundsätzlich die Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen. Die Handhabung während der Sitzung obliegt dem Senatsvorsitzenden. Der Senat ist dankbar, wenn alle Teilnehmenden möglichst kurz vor dem Termin von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen.
Für interessierte Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, wird es keine Platzreservierung geben. Sitzplätze werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots nach dem Prioritätsprinzip vergeben.
Hinweise für Medienvertreter
Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren. Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie Ihres Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 17. August 2021, 12:00 Uhr, bis zum 23. August 2021, 12:00 Uhr, bei der Pressestelle des Oberverwaltungsgerichts per E-Mail (pressestelle@ovg.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nicht eingenommene Sitzplätze können an andere Medienvertreter vergeben werden. Für Fernseh- und Fotoaufnahmen bleibt eine Poolbildung vorbehalten.
Bei der Anreise ist zu berücksichtigen, dass es durch die Sicherheitsüberprüfung im Eingangsbereich des Bildungszentrums zu Zeitverzögerungen kommen wird.
Aktenzeichen: 10 D 106/14.NE, 10 D 40/15.NE, 10 D 43/15.NE