Heute tritt Dr. Otmar Schneider, der seit mehr als 11 Jahren Vorsitzender des 14. Senats des Oberverwaltungsgerichts war, in den Ruhestand. „Aus die Maus“ schrieb der humorvolle Jurist in seiner Abschiedsmail an die Kolleginnen und Kolle­gen, in der er bedauerte, dass „trotz Ausschöpfung aller Verlängerungsmöglichkei­ten“ mit dem 67. Geburtstag nun Schluss sei.

Der 1954 in Waldbröl geborene und heute mit seiner Ehefrau in Drensteinfurt le­bende Jurist begann seine richterliche Laufbahn 1984 beim Verwaltungsgericht Arnsberg. Von 1990 bis 1993 war er an das Bundesministerium der Justiz abgeord­net. Dr. Schneider wurde 1995 zum Richter am Oberverwaltungsgericht und 2010 zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Seitdem leitete er den 14. Senat, der unter anderem für Wohnrecht, Prüfungsrecht, kommunales Steu­errecht und Asylrecht zuständig ist. Daneben engagierte er sich mehr als zwei Jahr­zehnte als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und als nebenamtliches Mit­glied des Landesjustizprüfungsamtes in der Ausbildung des juristischen Nach­wuchses. Dr. Schneider war nicht nur in der Rechtsprechung, sondern auch als Fachautor und Referent hoch anerkannt.

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