Das Oberverwaltungsgericht hat soeben den Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren um den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen betreffend den Kies­abbau aufgehoben. Angesetzt war die Verhandlung für Montag, 21. März 2022, 10:30 Uhr, im Hörsaal 1 der Universität Münster. Grund für die Terminsaufhebung ist eine Corona-Infektion der Berichterstatterin des zuständigen 11. Senats.

Die Kreise Wesel und Viersen sowie die Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Neukir­chen-Vluyn und Rheinberg wenden sich gegen die Änderung zweier Planaussagen im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, die durch Verordnung vom 23. Juli 2019 erfolgt sind. Damit wurden die Versorgungs- und Fortschreibungszeiträume für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze für nichtenergetische Rohstoffe (wie etwa Kies) um jeweils fünf Jahre auf 25 Jahre bzw. 15 Jahre angeho­ben.

Ein neuer Termin soll kurzfristig mit den Beteiligten abgestimmt werden.

Es wird dann auch ein neues Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter geben.

Aktenzeichen: 11 D 135/20.NE, 11 D 2/20.NE und 11 D 109/19.NE