Das Oberverwaltungsgericht wird im Verfahren um den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen betreffend den Kiesabbau am Dienstag, 3. Mai 2022, 10:00 Uhr in Saal I des Oberverwaltungsgerichts in öffentlicher Sitzung mündlich verhandeln. Es ist beabsichtigt, an dem Tag auch eine Entscheidung zu verkünden. Im Bereich des Sitzungssaals ist mindestens eine medizinische Maske (sog. OP‑Maske) zu tragen.

Die Kreise Wesel und Viersen sowie die Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg wenden sich gegen die Änderung zweier Planaussagen im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, die durch Verordnung vom 23. Juli 2019 erfolgt sind. Damit wurden die Versorgungs- und Fortschreibungszeiträume für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze für nichtenergetische Rohstoffe (wie etwa Kies) um jeweils fünf Jahre auf 25 Jahre bzw. 15 Jahre angehoben. Die Antragsteller machen in erster Linie Abwägungsfehler geltend. Dabei verweisen sie darauf, die Verlängerung dieser Zeiträume beruhe ausschließlich auf einer Abrede der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien in Nordrhein-Westfalen, ohne dass die Notwendigkeit der Verlängerung dieser Zeiträume und die Hinnahme der sich daraus ergebenden Umweltfolgen darin oder in den Erläuterungen des Landesentwicklungsplans konkret begründet worden seien; vor allem habe aber keine Abwägung mit gegenläufigen Belangen stattgefunden. Der Plangeber habe es insbesondere versäumt, die Umweltfolgen der für die Antragsteller für ihre Planungen verbindlichen zeitlichen Vorgaben genau zu ermitteln und in einer planerischen Abwägung zu berücksichtigen.

Für interessierte Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, wird es keine Platzreservierung geben. Sitzplätze werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots nach dem Prioritätsprinzip vergeben.

Hinweise für Medienvertreter

Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren. Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie Ihres Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung bis zum 29. April 2022, 12:00 Uhr, bei der Pressestelle des Oberverwaltungsgerichts per E-Mail (pressestelle@ovg.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nicht eingenommene Sitzplätze können an andere Medienvertreter vergeben werden.

Aktenzeichen: 11 D 135/20.NE, 11 D 2/20.NE und 11 D 109/19.NE