Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bietet Ihnen:

  • Eine verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit als Richter(in) auf verschiedenen Gebieten des Verwaltungsrechts. Sie erledigen Ihre Aufgaben eigenverantwortlich und entscheiden unabhängig und weisungsfrei nach Recht und Gesetz über interessante Rechtsstreitigkeiten, die häufig verfassungsrechtliche und aktuelle (gesellschafts-)politische Bezüge aufweisen. Von Beginn an sind Sie gleichberechtigtes Mitglied einer Kammer an einem Verwaltungsgericht, in der Ihnen erfahrene Kolleginnen und Kollegen gerade beim Start behilflich sind. Damit Sie sich in Ihre neue Aufgabe einfinden können, sieht das Gesetz eine Tätigkeit als Einzelrichter(in) erst nach 6 bzw. 12 Monaten vor.
  • Eine professionelle Förderung Ihrer fachlichen und persönlichen Fähigkeiten in jeder Phase Ihres Berufslebens. Dazu gehören eine offene und vertrauensvolle Gesprächskultur und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle wie Teilzeitbeschäftigung oder Elternzeit. Ein umfassendes Fortbildungsangebot zu allgemeinen und fachspezifischen Themen unterstützt Sie (nicht nur) am Beginn Ihrer Tätigkeit. So nehmen neu eingestellte Richterinnen und Richter an einer mehrtätigen Proberichtertagung in der Justizakademie Recklinghausen teil, bei der erfahrene Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter Hilfestellungen für die erste Phase der richterlichen Tätigkeit geben und bei der sich auch Gelegenheit bietet, andere Richterinnen und Richter auf Probe kennenzulernen. Gerade an jüngere Kolleginnen und Kollegen richten sich etwa auch Schulungen zur Verhandlungsführung, Beweiswürdigung und Zeugenvernehmung, in denen wichtige Kenntnisse für die richterliche Arbeit vermittelt werden. Darüber hinaus finden insbesondere an der Justizakademie Recklinghausen wie auch an der Deutschen Richterakademie zahlreiche Tagungen zu fachspezifischen Themenkomplexen statt. Schon in der Probezeit, aber auch später, besteht die Möglichkeit der Abordnung etwa an das Justizministerium, die Staatskanzlei, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesverfassungsgericht oder zu internationalen Stellen.
  • Eine Tätigkeit im Team.
  • Einen Arbeitsplatz mit moderner IT-Ausstattung.
  • Sicherheit auch in persönlicher Hinsicht. Auch in der Probezeit erfolgt regelmäßig keine Änderung des Einsatzortes, es sei denn auf eigenen Wunsch.

Einzelheiten sind im Personalentwicklungskonzept, im Proberichterkonzept und im Fortbildungskonzept der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit näher beschrieben.

Die Besoldung als Richter(in) nach Erfahrungsstufen und mit Familienzuschlägen ist gesetzlich geregelt und daher in ihrer Entwicklung absehbar. Einzelheiten erfahren Sie bei dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Neues Fenster.

Im Krankheitsfall haben Sie und ggf. Ihre Angehörigen einen anteiligen Beihilfeanspruch; den verbleibenden Anteil können Sie privat versichern.